
Hey,
ab August 2026 werden KI-Inhalte kennzeichnungspflichtig. Was es damit auf sich hat, was das für dich bedeutet und was es für Ausnahmen gibt, darüber sprechen wir in diesem Newsletter. Denk daran ich bin keine Anwältin und gebe auch keine Rechtsberatung, sondern fasse nur meine eigenen Recherchen zusammen. Wenn du mehr zum rechtlichen Hintergrund wissen möchtest, frag am besten einen Anwalt oder Anwältin, die sich damit auskennt.
Wir fangen mit einem kurzen Überblick an, damit du weißt, worum es überhaupt geht.
KI-Kompetenz-Pflicht (seit Februar 2025)
Seit Februar 2025 gilt Artikel 4 des AI-Acts. In diesem steht, dass wer KI-Tools beruflich nutzt, sicherstellen muss, dass er oder sie ausreichend Wissen über deren Chancen und Risiken hat. 💡
Für dich bedeutet das, dass du verstehen solltest was das KI-Tool das du nutzt kann, wo die Grenzen liegen und welche rechtlichen/ethischen Fragen dahinter hängen.
Als Nachweis reicht hier eine einfache Selbstdokumentation (welche Tools nutzt du, wofür nutzt du es, welche Weiterbildung usw.) aus.
Kennzeichnungspflicht (ab August 2026)
Ab August 2026 gilt der Artikel 50 des AI-Acts verbindlich. Dieser Artikel besagt, dass bestimmte KI-Anwendungen transparent gemacht werden müssen. Im einzelnen heißt das:
Wenn du ein KI-System hast, das mit Menschen kommuniziert (z. B. einen Chatbot), musst du dafür sorgen, dass die Person weiß, dass sie mit einer KI spricht.
Setzt du ein KI-System ein, das Emotionen erkennt oder Menschen biometrisch einordnet, musst du die betroffenen Personen darüber informieren.
Nutzt du KI-Bilder, Videos oder Audio und erzeugst oder veränderst etwas damit das wie echt wirkt (Deepfakes), musst du offenlegen, dass diese Inhalte künstlich erstellt wurden.
Erstellst du Texte mit KI oder veränderst sie, musst du das auch der Öffentlichkeit mitteilen.
Wenn dir jetzt schon die Schweißperlen auf der Stirn stehen, weil du KI für deine Texte nutzt, kann ich dich beruhigen. Denn es gibt eine wichtige Ausnahme. 😥
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Die wichtigste Ausnahme für die meisten Selbstständigen
Reine Werbetexte, Produktbeschreibungen und normale Business-Inhalte fallen in der Regel nicht unter diesen Artikel. Selbst, wenn KI dich beim Schreiben unterstützt hat.
Denn die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn eine echte inhaltliche Prüfung stattfindet (Richtigkeit, Plausibilität, Quellen) und eine klar identifizierbare Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Reines Drüberlesen reicht in dem Fall aber nicht aus.
In der Praxis bedeutet das, du kannst KI weiterhin zur Recherche oder als Faktencheck nutzen. Allerdings ist es wichtig, dass du den Text selbst schreibst oder inhaltlich überarbeitest. Wenn du also mit deinem eigenen Namen dahinterstehst, musst du in der Regel deine Texte nicht kennzeichnen.
Du solltest das Ganze nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die Bußgelder bei Verstößen sind ziemlich hoch. Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Für Kleinunternehmen gelten reduzierte Beträge.
Nachfolgend habe ich dir noch ein paar Quellen verlinkt, wo du das Ganze ausführlich nachlesen kannst.
Quellen:
Offizieller Gesetzestext Art. 50: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/
EU-Kommission zum Verhaltenskodex: https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/code-practice-ai-generated-content
Praktischer Leitfaden: https://artificialintelligenceact.eu/de/transparency-rules-article-50/
Ausnahme zu Texten im Detail: https://lausen.com/blog-art-50-ai-act-kennzeichnungspflicht/
Hast du dich schon mal mit dem AI-Act beschäftigt? Wie ist deine Meinung zur Kennzeichnungspflicht von KI-Inhalten? Antworte doch gerne auf diese Mail, ich freue mich über Post von dir. 📬
Liebe Grüße
Peggy 🌸
